AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Birgitta Bäck unterliegen ausschließlich den folgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen von Birgitta Bäck bleiben ohne weitere ausdrückliche Vereinbarungen für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen bestehen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Birgitta Bäck.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Birgitta Bäck sind ohne ausdrückliche und genaue schriftliche Bestätigung unverbindlich und freibleibend. Auf Anfrage erstellt Birgitta Bäck einen Konzeptvorschlag. Dieses Angebot fordert zur Erteilung eines Auftrages auf, der nach Eingang bei Birgitta Bäck mit einer Auftragsbestätigung beantwortet wird. Wird dieser Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Werktagen seitens des Auftraggebers in Schriftform widersprochen, gelten diese Bedingungen als angenommen und der Vertrag als geschlossen. Gültige Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen bedürfen der Niederschrift.
Leistungs- und Lieferfristen
Die von Birgitta Bäck im Angebot genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders lautende Vereinbarungen schriftlich festgelegt wurden. Liefer- und Leistungsstörungen, aufgrund von Beeinträchtigungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs (höhere Gewalt bzw. unerwartete schwerwiegende Ereignisse) des Auftragnehmers liegen, entbinden Birgitta Bäck von den ursprünglich vereinbarten Fristen und Terminen. Es erwächst dem Auftraggeber kein Anspruch auf Rückvergütung von Entgelten. In genannten Fällen ist die Birgitta Bäck berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Störung zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben.
Zahlungsbedingungen
Sofern bei Vertragsschluss keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen von Birgitta Bäck 14 Werktage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn über den Betrag in voller Höhe verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug behält sich Birgitta Bäck vor, unberührt einer Geltendmachung eines nachzuweisenden höheren Schadenersatzanspruches, marktübliche Verzugszinsen zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleiben jegliche Leistungen (geistiges) Eigentum von Birgitta Bäck.
Gewährleistung
Sofern das gelieferte Material Mängel aufweist, oder eine Dienstleitung nicht zur Zufriedenheit des Auftragebers ausgeführt wurde, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Die entsprechende Beanstandung ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt des Materials / der Dienstleitung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkungen
Birgitta Bäck haftet ausschließlich für Schäden, die aufgrund von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit entstanden sind, oder herbei geführt wurden. Trotz höchster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit kann Birgitta Bäck keine Haftung für Schäden übernehmen, die der Sorgfaltspflicht und dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers obliegen und zuzurechnen sind. Dieses gilt insbesondere, wenn seitens des Auftraggebers Informationen nicht oder nur unvollständig zur Verfügung gestellt wurden. Sofern Birgitta Bäck notwendige Leistungen bei Fremdanbietern in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von Birgitta Bäck.
Vertraulichkeit
Jegliche Kenntnis über interne Vorgänge und Informationen aus Unternehmen der Kunden, die aus der Tätigkeit von Birgitta Bäck heraus erlangt wurden, werden streng vertraulich behandelt.
Sonstiges
Birgitta Bäck behält sich vor, Aufträge abzulehnen, sollten diese Unternehmen betreffen, die zueinander gänzlich oder in Teilbereichen im Wettbewerb stehen.
Schlussbestimmungen
Birgitta Bäck behält sich vor, Teile dieser Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Fall findet eine Kenntlichmachung in der Form statt, dass ursprüngliche und erneuerte Formulierung gegenüber gestellt werden. Bestandskunden sind darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte ihrerseits nicht binnen 28 Werktagen widersprochen werden, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert und bestehen für alle weiteren Geschäftsbeziehungen.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist die Stadt Aachen.
Aachen, 28.07.2009